Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Mit einer auf § 89 Abs 1 FinStrG gestützten schriftlichen "Beschlagnahmeanordnung" verfügte das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens am 22.1.1981 zu Z 88/80 die Beschlagnahme der als Beweismittel in Betracht kommenden "gesamten Buchhaltungs- und Schriftverkehrsunterlagen der P*** Beratungs-Gesellschaft mbH (im folgenden kurz "P***"), welche ihren S... mehr lesen...
Norm: UrhG §82 Abs6
Rechtssatz: Dieser Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß zur Erfüllung des Beseitigungsanspruches im allgemeinen nur der Eigentümer in der Lage ist. Entscheidungstexte 4 Ob 62/90 Entscheidungstext OGH 10.07.1990 4 Ob 62/90 Veröff: SZ 63/127 = MR 1991,156 (Walter) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UrhG §82 Abs6
Rechtssatz: Da zur Erfüllung des Beseitigungsanspruches im allgemeinen nur der Eigentümer in der Lage ist, kann der Anspruch nicht gegen denjenigen gerichtet werden, der bloß die Herstellung oder Verbreitung jener Eingriffsgegenstände durch Auftragserteilung veranlaßt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 343/76 Entscheidungstext OGH 15.06.1976 4 Ob 343/76 Veröff: ÖB... mehr lesen...