Norm: UrhG §1 Abs2UrhG §76a Abs5
Rechtssatz: Obwohl § 1 Abs 2 UrhG, wonach ein Werk als ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz genießt, in der Verweisungsbestimmung des § 76 a Abs 5 UrhG nicht vorkommt, ist dieser allgemeinen Grundsätzen entspringende Rechtsgedanke auf Leistungsschutzrechte analog anwendbar. Entscheidungstexte 4 Ob 145/90 Entscheidungstext OGH 06.11.... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Hauptschullehrer in Oberndorf bei Salzburg. Am 13.11.1989 hatte er nach Unterrichtsende eine Auseinandersetzung mit einem Schüler der Handelsakademie Oberndorf. Der Kläger berichtete am 20.11.1989 in den regionalen Hörfunknachrichten des Landesstudios Salzburg über diesen Vorfall. Der im Rahmen dieser Sendung für den Kläger tätige Redakteur sprach dabei ua folgenden Satz: "Turnlehrer Siegfried H*** packt den 17-jährigen Michael am Hals und stößt ihn di... mehr lesen...