Begründung: Die Klägerin ist selbständige Fotografin und fotografiert unter anderem Kinder in Kindergärten und Horteinrichtungen. Sie hat die aus Beilage ./G ersichtlichen und mit Bild Nr. 1 bis 4 und 6 bezeichnete Portraitfotos von Natascha K***** hergestellt. Das computerunterstützt hergestellte Phantombild Nr. 5 der Beilage ./G stammt nicht von der Klägerin. Die erst- bis viertbeklagten Parteien sind Zeitungsverlage mit Sitz teils in Österreich (Erstbeklagte), teils in Deutschlan... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 HUrhG §74 Abs2
Rechtssatz: Es ist kein vernünftiger Grund zu sehen, warum der Hersteller einer Vervielfältigung zustimmen sollte, wenn er überprüfen will, ob die Beklagte Aufnahmen ohne Zustimmung des Berechtigten vervielfältigt. Das schließt es aus, in der Übergabe der Aufnahmen zur Erteilung des Testauftrages eine schlüssige Rechtseinräumung zu sehen; andernfalls wäre es dem Berechtigten verwehrt, das Verhalten Dritter durch T... mehr lesen...