Norm
ABGB §863 HRechtssatz
Es ist kein vernünftiger Grund zu sehen, warum der Hersteller einer Vervielfältigung zustimmen sollte, wenn er überprüfen will, ob die Beklagte Aufnahmen ohne Zustimmung des Berechtigten vervielfältigt. Das schließt es aus, in der Übergabe der Aufnahmen zur Erteilung des Testauftrages eine schlüssige Rechtseinräumung zu sehen; andernfalls wäre es dem Berechtigten verwehrt, das Verhalten Dritter durch Testaufträge zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0014533Dokumentnummer
JJR_19930928_OGH0002_0040OB00138_9300000_001