Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war im Sicherungsverfahren bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auch auf den dort gefassten Beschluss (4 Ob 17/02g = SZ 2002/43 = ÖBl 2003, 46 [Dittrich, Barbist] = MR 2002, 298 [Walter] = ecolex 2002, 675 [Schanda] - EDV-Firmenbuch I.) verwiesen. Die Rechtssache war im Sicherungsverfahren bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsicht... mehr lesen...
Norm: UrhG §7UrhG §76c
Rechtssatz: § 7 UrhG ist auf das Leistungsschutzrecht gemäss §76c UrhG nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 17/02g Entscheidungstext OGH 09.04.2002 4 Ob 17/02g Veröff: SZ 2002/43 4 Ob 30/02v Entscheidungstext OGH 28.05.2002 4 Ob 30/02v Vgl auch; Beisatz: Die Aufzählung der ... mehr lesen...
Gründe: Am 24.August 1984 beantragte der Verhaltensforscher Prof. Otto K*** beim Landesgericht für Strafsachen Wien zu AZ 24 b Vr 9829/84 die Einleitung der Voruntersuchung gegen Gerhard H*** und Martin F*** wegen des Vergehens nach § 91 UrhG (verbunden mit Anträgen, innerhalb dieser Voruntersuchung Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen vorzunehmen sowie die polizeiliche Ermittlung weiterer Tatbeteiligter zu veranlassen). Er begründete dies damit, daß er als einer von insgesamt vi... mehr lesen...
Norm: UrhG §7
Rechtssatz: Als "amtlich" im Sinne des § 7 Abs 1 UrhG kann danach ein Werk der in § 2 Z 1 oder 3 UrhG bezeichneten Art nur dann angesehen werden, wenn es einer mit der Erfüllung öffentlicher, hoheitlicher Aufgaben betrauten Stelle zuzurechnen ist, welche erkennbar für seinen Inhalt verantwortlich zeichnet. Entscheidungstexte 4 Ob 306/86 Entscheidungstext OGH 17.11.198... mehr lesen...
Norm: UrhG §7
Rechtssatz: Das Gutachten eines nichtamtlichen Sachverständigen im Sinne des § 52 Abs 2 AVG ist kein "amtliches Werk" im Sinne des § 7 Abs 1 UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 306/86 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 4 Ob 306/86 Veröff: SZ 60/245 = EvBl 1988/97 S 461 = JBl 1988,185 = MR 1987,208 (M Walter) = GRURInt 1988,786 = ÖBl 1988,49 ... mehr lesen...