Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist selbständige Fotografin und fotografiert unter anderem Kinder in Kindergärten und Horteinrichtungen. Sie hat die aus Beilage ./G ersichtlichen und mit Bild Nr. 1 bis 4 und 6 bezeichnete Portraitfotos von Natascha K***** hergestellt. Das computerunterstützt hergestellte Phantombild Nr. 5 der Beilage ./G stammt nicht von der Klägerin. Die erst- bis viertbeklagten Parteien sind Zeitungsverlage mit Sitz teils in Österreich (Erstbeklagte), teils in Deutschlan... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist als Karikaturist bei der K***** GmbH & Co KG beschäftigt. Im Rahmen seines Dienstvertrages hat der Kläger seinem Dienstgeber ein Nutzungsrecht an seinen Karikaturen eingeräumt; alle Urheberund Verwertungsrechte verbleiben dem Kläger. Der Kläger ist verpflichtet, ausschließlich für den "Kurier" tätig zu sein. Die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der periodischen Druckschrift "News"; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschaf... mehr lesen...
Norm: UrhG §42cdUrhG §50ZPO §502 Abs1 HIII3
Rechtssatz: Die österreichische Rechtslage gleicht der deutschen. Nach § 50 dUrhG erfasst die freie Werknutzung "Werke, die im Verlauf der Vorgänge, über die berichtet wird, wahrnehmbar werden". Nach der Rechtsprechung des BGH muss das Werk bei dem Ereignis, das Gegenstand der Berichterstattung ist, auch in Erscheinung treten. Es bedürfe jedoch jeweils einer Entscheidung im Einzelfall, ob sich die Wie... mehr lesen...