Entscheidungen zu § 28 Abs. 1 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1999/6/22 4Ob159/99g

Entscheidungsgründe: Bernd Zimmermann führte 1983 als Einzelunternehmen zwei Fitness-Studios, und zwar in Wien 3 und Wien 18. In der Folge erwarb er ein Haus in Wien 7 und eröffnete auch dort ein Fitness-Studio. In diesem Zusammenhang wollte er seinem Unternehmen ein neues Image verleihen und es mit einer neuen Werbelinie bewerben. Zu diesem Zweck wandte er sich 1983 oder 1984 an den Kläger, der eine Werbeagentur führt. Der Kläger konzipierte in seinem Auftrag eine Werbe- und An... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.06.1999

RS OGH 1999/6/22 4Ob159/99g

Norm: UrhG §21 Abs1UrhG §28 Abs1
Rechtssatz: Wer Logo als Unternehmenszeichen zeichnen läßt, erwirbt mangels gegenteiliger Vereinbarung gemäß § 28 Abs 1 UrhG damit auch die Befugnis das Logo ohne Einwilligung des Urhebers zusammen mit dem Unternehmen weiterzuveräußern. Bei Veräußerung muß der Urheber Zusatz mit Hinweis auf neuen Unternehmer dulden. Änderungen durch Verkleinern der Schriftgröße sowie der Buchstabenabstände beim Wort ".Fitness." ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1999

Entscheidungen 1-2 von 2

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