Begründung: Der Erblasser hat noch zu Lebzeiten das Buch „Die Rauchgiftfalle" veröffentlicht (erschienen 2005 in einem deutschen Verlag); die „Urheber- und Verlagsrechte" daran wurden von der Gerichtskommissärin in der Todesfallaufnahme - im Einverständnis mit der Lebensgefährtin des Erblassers - mit 2.500 EUR bewertet. Zusammen mit einem Guthaben des Erblassers bei einer Versicherung in Höhe von 1.166,34 EUR wurden Aktivposten der Verlassenschaft von insgesamt 3.666,34 EUR festge... mehr lesen...