Begründung: Die klagende Partei ist eine mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland nach deutschem Recht errichtete Verwertungsgesellschaft zur treuhändigen Wahrnehmung der den Filmherstellern an Filmwerken und/oder Laufbildern zustehenden Rechte. Sie nimmt u.a. das Recht der öffentlichen Vorführung von Schmalfilmen jedes Formates und von Videogrammen (Videokassetten, Bildplatten, "Video-Clips") wahr. Die klagende Partei vertritt ein umfangreiches Repertoire von Sex- und Unter... mehr lesen...
Norm: UrhG §18 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 18 Abs 2 UrhG unterliegen die von den ursprünglichen Filmfassungen hergestellten Videogrammfassungen demselben Aufführungsschutz wie die Filmfassungen. - "Hotel-Video" Entscheidungstexte 4 Ob 309/86 Entscheidungstext OGH 17.06.1986 4 Ob 309/86 Veröff: SZ 59/100 = JBl 1986,655 = ÖBl 1986,132 = GRURInt 1986,728 (Hodik) = MR 1986 H4,20 (M... mehr lesen...
Die klagende Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger reg. Genossenschaft m. b. H. (AKM) behauptet, die Beklagte beschäftige in ihrem Zweigbetrieb in S etwa 140 Näherinnen. Sie übertrage an die Arbeitsplätze täglich Rundfunksendungen, in denen Musikstücke Werkbestand der Klägerin angehören, gebracht würden, ohne Werknutzungsbewilligung der Klägerin zu verfügen. Die Dienstnehmerinnen hätten auch die Möglichkeit, Schallplatten, die von zu Hause mitgeb... mehr lesen...
Norm: UrhG §18 Abs2UrhG §81VerwGesG §1
Rechtssatz: Veranstalter von Aufführungen durch Musikautomaten ist deren Aufsteller, nicht der Gastwirt, der einzelne Gast oder der Eigentümer des Automaten (vgl 9 Os 81/66 ÖBl 1967,44). Aufsteller ist derjenige, auf dessen Rechnung und Weisung der Musikautomat betrieben wird. Entscheidungstexte 4 Ob 311/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 4 O... mehr lesen...
Die klagende AKM behauptet, sie sei nach dem VerwGesG BGBl 1936/112 ausschließlich zur Verwertung der Rechte zur Sendung und öffentlichen Aufführung von Werken der Tonkunst befugt, zu deren Sendung und öffentlichen Aufführung es auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Einwilligung des Berechtigten bedürfe. Die Beklagte betreibe unter anderem das Hotel "A" mit 499 Hotelzimmern und 822 Gästebetten. Sie habe in ihrer Zentrale vier Rundfunkempfangsgeräte in Betrieb, mit we... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem angefochtenen Zwischenurteil 1. den Anspruch der klagenden Partei auf Entrichtung eines Aufführungsentgelts für die Aufführung von geschützten Werken bei den vom Beklagten als Tanzschulinhaber abgehaltenen Anfänger- und Fortsetzungskursen als nicht zu Recht bestehend erkannt, hingegen 2. den Anspruch der klagenden Partei auf Entrichtung von Aufführungsentgelten für die Aufführung von Tonwerken bei den vom Beklagten veranstalteten Übungsabenden und sonstigen... mehr lesen...
Norm: UrhG §18 Abs2VerwGesG §1
Rechtssatz: Zum Begriff der konzertmäßigen öffentlichen Aufführung (Tanzschule). Entscheidungstexte 3 Ob 9/53 Entscheidungstext OGH 04.03.1953 3 Ob 9/53 Veröff: SZ 26/61 = JBl 1953,626 = EvBl 1953/227 S 301 = ÖBl 1953,29 9 Os 81/66 Entscheidungstext OGH 20.10.1966 9 Os 81/66 Beisat... mehr lesen...