Die Beschwerdeführerin ist Leiterin einer von ihrem Vater gegründeten internationalen religions-philosophischen Bewegung (Gralsbewegung) und einer ebenfalls von diesem gegründeten Siedlung für die Bekenner dieser Bewegung. Sie entfaltet am Ort dieser Siedlung eine Erwerbstätigkeit wie den Betrieb einer Landwirtschaft, einer Gastwirtschaft mit Zimmervermietung und Hotelwagenbetrieb sowie einen Reitstall. Die Einkünfte hieraus - mit Ausnahme jener aus Land- und Forstwirtschaft - werden ... mehr lesen...
Index: EStG20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1UrhG §10 Abs2UrhG §14UrhG §16 Abs3UrhG §24 Abs2UrhG §50 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 4;
Rechtssatz: Urheberrechtliche Verwertungsrechte an den (hier: religionsphilosophischen) Sprachwerken des Gründers einer religionsphilosophischen Bewegung (hier: Gralsbewegung) sind nicht notwendiges Bet... mehr lesen...