Begründung: Die Klägerin befasst sich (ua) mit der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Mit Vereinbarung vom 22. 5. 2001 hat ihr Architekt em Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Josef Krawina (idF: Krawina) alle Werknutzungsrechte am „Hundertwasser-Haus" in Wien, den einzelnen Entwürfen, Skizzen, Vorentwürfen und Plänen eingeräumt. Die Klägerin befasst sich (ua) mit der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Mit Vereinbarung vom 22. 5. 2001 hat ihr Architekt em Univ.-Prof. D... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Beklagten legte das Erstgericht den Klägern gem § 57 Abs 1 ZPO (zur ungeteilten Hand) eine Prozeßkostensicherheitsleistung von S 250.000,-- auf. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Kläger teilweise Folge und änderte den Beschluß des Erstgerichtes dahin ab, daß es nur der Erstklägerin eine Prozeßkostensicherheit in Höhe von S 250.000,-- auftrug, den Antrag der Beklagten, auch der Zweitklägerin den Erlag einer (= dieser) Prozeßkostensicherheit aufzuerlege... mehr lesen...
Norm: UrhG §11 Abs2ZPO §14 C
Rechtssatz: Stützen die in gesellschaftsrechtlichem Zusammenhang (Mutter - Tochtergesellschaft oder Schwestergesellschaften) stehenden Klägerinnen ihre Abwehransprüche auf einen (gemeinsamen?) urheberrechtlichen Schutz sogenannter "Displayformen", macht dies aus ihnen noch keine einheitliche Streitpartei, zumal nach österreichischem Urheberrecht gemäß § 11 Abs 2 UrhG jeder Miturheber für sich berechtigt ist, Verletz... mehr lesen...