Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob die XXXX (im Folgenden für den Verfahrensgang auch „Beschwerdeführerin“) Beschwerde gegen die XXXX (im Folgenden für den Verfahrensgang auch „Beschwerdegegnerin“) gemäß §§ 25, 28 PrR-G. Die Beschwerdeführerin sei Inhaberin einer rechtskräftigen Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk gemäß Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden KommAustria) vom XXXX , XXXX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 09.02.2016 auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid des BKS vom XXXX , XXXX , für das Versorgungsgebiet " XXXX " genehmigten Hörfunkprogramms gemäß § 28a Abs. 3 Z 1 PrR-G als unzulässig zurück. 2. Die belangte Behörde legte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schriftsatz vom 26.04.2017 die Beschwerde vor. ... mehr lesen...