Entscheidungen zu § 34 UVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2008/9/23 4Ob146/08m

Begründung: Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa und Penny F*****. Lawrence und Christa sind noch minderjährig, Penny wurde am ***** 2006 volljährig. Die Kinder lebten zumindest ab Anfang Oktober 2001 bei ihrer Mutter in Österreich. Da der Aufenthalt des Vaters damals unbekannt war, erhielten sie ab diesem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG. Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa u... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.09.2008

TE OGH 2005/9/22 2Ob83/05b

Begründung: Die mj Magdalena H***** befindet sich in Obsorge ihrer Mutter in der Bundesrepublik Deutschland. Beide sind deutsche Staatsbürger. Der außereheliche Vater wohnt und arbeitet in Österreich. Die Minderjährige beantragte, vertreten durch ihre Mutter, Unterhaltsvorschüsse ab 1. 11. 2003 von monatlich EUR 192,--. Das Erstgericht bewilligte die beantragten Unterhaltsvorschüsse und trug dem Vater auf, alle Unterhaltsbeträge mit schuldbefreiender Wirkung an die Bezirkshauptman... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.09.2005

RS OGH 2005/9/22 2Ob83/05b, 4Ob146/08m, 10Ob35/12p

Norm: UVG §9UVG §30UVG §31UVG §34
Rechtssatz: Für Kinder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, aber Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse in Österreich haben, trifft die in § 9 UVG vorgesehene Zuständigkeit des österreichischen Jugendwohlfahrtsträgers namentlich zur Eintreibung des Unterhalts nicht zu; mangels eines solchen ausreichenden Inlandsbezuges tritt von vorne herein die Legalzession an den Bund gemäß § 30 UVG ein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.2005

RS OGH 1983/10/20 6Ob781/83

Norm: UVG §34
Rechtssatz: Mangels gegenteiliger gesetzlicher Anordnung zieht eine Verschiebung der gerichtlichen Zuständigkeit unmittelbar auch eine entsprechende Verschiebung der von der (jeweiligen) gerichtlichen Zuständigkeit abhängigen Zuständigkeit der zur Mitwirkung am gerichtlichen Verfahren berufenen Verwaltungsbehörde nach sich. Entscheidungstexte 6 Ob 781/83 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1983

RS OGH 1983/10/20 6Ob781/83

Norm: UVG §34
Rechtssatz: Die örtliche Zuständigkeit des Präsidenten des OLG wechselt automatisch mit dem Übergang der Zuständigkeit zur Besorgung der vormundschaftsgerichtlichen oder pflegschaftsgerichtlichen Angelegenheiten von einem Bezirksgericht auf ein in einem anderen OLG-Sprengel gelegenes Bezirksgericht. Entscheidungstexte 6 Ob 781/83 Entscheidungstext OGH 20.10.1983 6 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1983

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