Norm: UVG §4 Z2UVG §15 Abs1UVG §28 Abs2
Rechtssatz: Der Präsident des OLG hat ein Rekursrecht gegen einen Beschluss, mit dem gemäß § 4 Z 2 UVG gewährte Unterhaltsvorschüsse rückwirkend eingestellt wurden, weil ihm mit diesem Beschluss die Rückforderungsmöglichkeit des § 28 Abs 2 UVG genommen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 508/94 Entscheidungstext OGH 30.06.1994 2 Ob 508/94 ... mehr lesen...