Norm: UVG §27 Abs2
Rechtssatz: Schon aus dem Wortlaut des § 127 Abs 2 UVG, aber auch aus der in dieser Bestimmung normierten Pflicht des gesetzlichen Unterhaltssachwalters, die von ihm hereingebrachten Unterhaltsbeiträge, soweit aus ihnen die Forderungen des Bundes auf Rückzahlung der Vorschüsse zu befriedigen ist, monatlich dem Präsidenten des OLG samt einer den Unterhaltsschuldner betreffenden Aufstellung zu überweisen, ergibt sich klar, daß ... mehr lesen...