Norm: UVG §26UVG §27UVG §30
Rechtssatz: Nach der Konstruktion des UVG bleibt das Kind, auf dessen gesetzlichen Unterhalt der Bund Vorschüsse gewährt, vor dem Eintritt der Legalzession mit Beendigung der gesetzlichen Vertretung des Jugendwohlfahrtsträgers Unterhaltsgläubiger und ist - hinsichtlich hereingebrachter Beträge im Rahmen der Rangordnung des § 27 Abs 1 UVG-Schuldner des Bundes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UVG §26UVG §29
Rechtssatz: Die Rückzahlungspflicht nach § 29 UVG erlischt oder verjährt nicht nach 3 Jahren. Entscheidungstexte 2 Ob 602/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 2 Ob 602/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076929 Dokumentnummer JJR_19901010_OGH0002_0020OB00... mehr lesen...