Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Josefstadt vom 4. 9. 2006, GZ 16 P 58/03-U14, war dem Minderjährigen der Unterhaltsvorschuss gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG mit der
Begründung: bewilligt worden, dass die Führung der Exekution gegen den unterhaltspflichtigen Vater aussichtslos erscheine. Bereits zu diesem Zeitpunkt lebte der Minderjährige, der österreichischer Staatsbürger ist, in der Bundesrepublik Deutschland. Mit Beschluss des Erstgerichts vom 8. 5. 2009 wurden die Unterhaltsvo... mehr lesen...
Norm: UVG §16 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluß des § 16 Abs 2 zweiter Satz UVG gilt nur für die Anordnung der Innehaltung mit der Auszahlung von Unterhaltsvorschüssen, nicht aber für die Aufhebung einer solchen Anordnung. Entscheidungstexte 1 Ob 559/95 Entscheidungstext OGH 23.06.1995 1 Ob 559/95 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: UVG §16 Abs2UVG §19 Abs3
Rechtssatz: Es ist zulässig, die Innehaltung auch ohne Rekurs aufgrund eines beachtlichen Unterhaltsherabsetzungsantrages und auch bei amtswegigem Auftreten begründeter Bedenken gegen eine weitere Auszahlung des Unterhaltsvorschusses in bisheriger Höhe anzuordnen. Entscheidungstexte 7 Ob 547/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 7 Ob 547/94 ... mehr lesen...