B e g r ü n d u n g : Die minderjährigen Zwillinge sind die außer der Ehe geborenen Kinder der Anna Maria H***** und des Peter M*****. Sie leben im Haushalt der Mutter. Der Vater war zuletzt aufgrund einer Entscheidung des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 23. 7. 2004 (rechtskräftig) zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von 200 EUR je Kind verpflichtet. Das Erstgericht bewilligte über Antrag des Jugendwohlfahrtsträgers mit Beschlüssen vom 18. 5. 2007 den Minderjährigen ge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cUVG §14UVG §22
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren zur Festsetzung des gesetzlichen Unterhaltes eines minderjährigen Kindes kommt dem Präsidenten des OLG nach dem Verfahrensgegenstand keine Beteiligtenteilung zu, weil die Bestimmung der dem Unterhaltsschuldner gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind geschuldeten Unterhaltsbeträgen die vom Rekurswerber zu wahrende Rechtsstellung des Bundes nicht berührt. ... mehr lesen...