B e g r ü n d u n g : Zu 1.: Entscheidende Bedeutung kommt in diesem - nach Vorliegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu G 9/09 wieder aufzunehmenden - Verfahren der Beantwortung der Frage zu, welchen Einfluss es auf die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen - und damit auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage - hat, dass dieser über sein Einkommen aufgrund eines Abschöpfungsverfahrens nur eingeschränkt verfügen kann. Da die höchstgerichtliche Judikatur dazu unein... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen ist aufgrund eines Beschlusses des Bezirksgerichts Gänserndorf vom 9. 4. 2008 (ON U25) zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 375 EUR je Kind verpflichtet. Dieser Unterhalt konnte durch eine zu 12 E 4157/05f des Bezirksgerichts Donaustadt geführte Gehaltsexekution in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen (vom 25. 11. 2008) nicht gänzlich abgedeckt werden. Mit Beschlüssen vom 12. 3. 2009 (O... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen ist aufgrund einer am 10. 4. 2007 vor dem Amt für Jugend und Familie (AJF) abgeschlossenen Vereinbarung zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 100 EUR verpflichtet. Der Unterhaltsvergleich basiert (ohne nähere Ausführung über die Einkommensart) auf einer Bemessungsgrundlage von 605,40 EUR. Weitere Unterhaltspflichten des Vaters wurden verneint (Beilage zu ON U-4). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 14. 6. 2007 (ON U-6) wurden dem Minderjähr... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 10. 2. 2009 (ON U-42) erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsleistung für den Minderjährigen ab 1. 1. 2008 auf 290 EUR monatlich und wies gleichzeitig einen Antrag des Vaters auf Herabsetzung des Unterhalts ab. Es stellte fest, dass sich der einkommens- und vermögenslose Minderjährige in Pflege und Erziehung seiner Mutter befindet. Der Vater, der keine weiteren Sorgepflichten hat, erzielt als Wachorgan ein monatliches Durchschnittseinko... mehr lesen...