1 Mit Bescheid vom 18. Oktober 2013 setzte das Finanzamt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für ein vom Revisionswerber am 21. Juni 2013 aus Liechtenstein importiertes Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung: 30. Oktober 2006) gemäß § 201 BAO fest. Dabei ermittelte es u.a. einen "Malus gemäß § 6a Normverbrauchsabgabegesetz" in Höhe von 3.700 EUR. In der Begründung: führte das Finanzamt dazu aus, eine Verminderung des nach § 6a NoVAG 1991 ermittelten Malusbetrags im Verhältnis zur Wertentwic... mehr lesen...