Entscheidungen zu § 12a NoVAG 1991

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2005/11/30 G99/05

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B623/04 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Innsbruck (in der Folge: UFS), vom 23. März 2004 anhängig. Mit diesem Bescheid wurde der Antrag der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe für ein ursprünglich im Inland verwendetes Fahrzeug nach dessen Überstellung nach Deutschland als unbe... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.11.2005

RS Vfgh 2005/11/30 G99/05

Index: 32 Steuerrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungNormverbrauchsabgabeG 1991 (NoVAG) §12a
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung der Beschränkung der Erstattung der Normverbrauchsabgabe auf Leasingunternehmen und solcher Art des Ausschlusses anderer Unternehmen schlechthin von der Erstattung; sachlich nicht zu rechtfertigende Privilegierung inländischer Leasingunternehmen auch im F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.2005

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