Entscheidungen zu § 33 MTD-G

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2004/2/10 4Ob17/04k

Begründung: Die Klägerin betreibt ein Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik. Die Beklagte ist auf dem Gebiet der Entsorgung als Fachunternehmen tätig und Inhaberin ua einer Gewerbeberechtigung zum Betrieb eines chemischen Laboratoriums (§ 103 GewO). Im September 2003 bewarb die Beklagte ihre Leistungen in einem Rundschreiben an rund 30 arbeitsmedizinische Zentren unter der Überschrift '10 Jahre R*****-Analytik - jetzt gratis für sie!" ua mit folgender Ankündigung:... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.02.2004

RS OGH 2004/2/10 4Ob17/04k

Norm: MTD-G allgMTD-G §4MTD-G §11MTD-G §11bMTD-G §11cMTD-G §33
Rechtssatz: Zweck dieser Regelungen des MTD-Gesetzes ist es, die Vornahme besonders verantwortungsvoller Tätigkeiten im medizinisch-technischen Bereich an besondere Qualifikationen zu binden und die Berufsausübung einem (etwa gegenüber der Gewerbeordnung) verschärften gesetzlichen Regime zu unterwerfen, um so die von den geregelten Tätigkeiten Betroffenen besonders zu schützen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

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