RS OGH 2004/2/10 4Ob17/04k

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Veröffentlicht am 10.02.2004
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Norm

MTD-G allg
MTD-G §4
MTD-G §11
MTD-G §11b
MTD-G §11c
MTD-G §33

Rechtssatz

Zweck dieser Regelungen des MTD-Gesetzes ist es, die Vornahme besonders verantwortungsvoller Tätigkeiten im medizinisch-technischen Bereich an besondere Qualifikationen zu binden und die Berufsausübung einem (etwa gegenüber der Gewerbeordnung) verschärften gesetzlichen Regime zu unterwerfen, um so die von den geregelten Tätigkeiten Betroffenen besonders zu schützen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0102715

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0040OB00017_04K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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