Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte für das Antragsjahr 2014 einen Mehrfachantrag Flächen. 2. Mit Bescheid vom XXXX , AZ. XXXX , wurde dem Beschwerdeführer eine Einheitliche Betriebsprämie für das Jahr 2014 in der Höhe von EUR 11.794,43 gewährt. Zudem verfielen zwei Zahlungsansprüche (FZA XXXX und FZA XXXX ). 3. Mit angefochtenem Bescheid vom XXXX wurde die Einheitliche Betriebsprämie 2014 mit EUR 10.788,28 festgesetzt und eine Rückforderung... mehr lesen...