Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. März 1988, Zl. 87/16/0032, verwiesen, mit welchem die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 17. Dezember 1986, Zl. 13.284/51-I 3/86, betreffend Zurückweisung von Berufungen, als unbegründet abgewiesen worden ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §1;BAO §185;BAO §207;BAO §49;MOG 1985 §20;MOG 1985 §21 Abs1;MOG 1985 §22 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0016
Rechtssatz: Folge der Bemessungsverjährung ist nicht das Erlöschen der Abgabenschuld, sondern die Unzulässigkeit der Bemessung der Abgabe. Diese... mehr lesen...