Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den GB I der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien (im Weiteren: AMA) vom 23.10.2000, AZ 94.133/II/4/2/Ra, wurde u.a. auf der Rechtsgrundlage der Verordnung (EG) Nr. 2267/2000 der Kommission vom 12.10.2000 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Berechnungskoeffizienten für die Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 1999/2000, gegenüber der damaligen XXXX die Produktio... mehr lesen...