Mit Schreiben vom 3. Mai 1990 teilte der Milchwirtschaftsfonds der Beschwerdeführerin zu ihren Anträgen um Ausstellung von "Importbescheiden" für näher genannte Käsesorten französischer Herkunft mit, daß die Bescheide ausgestellt worden seien. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, daß diese Käse bis zum nächsten Antrag auf Gleichartigkeit mit einem österreichischen Produkt untersucht werden müßten. Das Untersuchungsergebnis müsse bei Ausstellung des nächsten Bescheides für oben genannte Käse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §52 Abs1;AVG §52;GO Milchwirtschaftsfonds 1990 Pkt9 Abs1 lita;MOG 1985 §20 Abs1;MOG 1985 §20 Abs3;MOG 1985 §60 Abs5;
Rechtssatz: Die Gleichartigkeit der zu importierenden mit einer inländischen Ware ist Tatbestandsmerkmal der Bestimmung des Importausgleiches. Daher muß der Importausgleichsausschuß Feststellungen über diese Gleich... mehr lesen...