Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seine Richterin MMag. Ollram über die Beschwerde der Frau Mag. J. M., Wien, L.-gasse, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wien, Magistratsabteilung 62, vom 19.11.2015, MA 62-V/652671/15, betreffend die amtliche Anmeldung eines Nebenwohnsitzes (§ 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 MeldeG) an der Adresse Wien, L.-gasse, gemäß § 31 VwGVG den BESCHLUSS: I. Die Beschwerde wird mangels Rechtswirksamkeit des angefochtenen Be... mehr lesen...