Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Eingabe vom 21.08.2020 erhob die nunmehrige mitbeteiligte Partei (im Folgenden: mP) gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin (Beschwerdegegnerin vor der Datenschutzbehörde, im Folgenden: BF) Beschwerde an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde), die sie wie folgt begründete: Im Rahmen einer Einladung zu einer öffentlichen Bauverhandlung habe die BF als Baubehörde sämtliche private Wohnadressen der Parteien und somit auch jen... mehr lesen...