Entscheidungsgründe: I. 1.a) Mit schriftlicher Eingabe vom 15. März 2001 an das Veterinäramt des Magistrates Graz hatten die nunmehrigen beschwerdeführenden Parteien - ein Verein sowie ein Tierarzt - den Betrieb eines privaten Tierspitals an einer näher angegebenen Adresse in Graz angezeigt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass der Tierarzt das Spital betreiben werde und der Verein Eigentümer des Gebäudes und der Einrichtung sei. Das Veterinäramt ersuchte daraufhin ... mehr lesen...
Index: 86 Veterinärrecht86/02 Tierärzte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKAKuG §7, §15, §39TierärzteG §15, §16
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch im Lichte der
Erwerbsausübungsfreiheit grobe Verkennung der Rechtslage infolge
Annahme einer Einschränkung der zulässigen Rechtsträgerschaft eines
Tierspitals auf freiberufliche Tierärzte und daher Ausschlusses auch
juristischer Personen von der ... mehr lesen...