IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag.a Wieser über die Beschwerde der AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen den Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 25.06.2014, Zl *****, betreffend ein Verfahren nach dem Tiroler Krankenanstalten-Gesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen und die Beschwerdevorentscheidung vom 14.... mehr lesen...