Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl A7/2012 eine auf Art137 B-VG gestützte Klage der Landeshauptstadt St. Pölten gegen das Land Niederösterreich anhängig, mit der zum einen die Feststellung begehrt wird, dass die beklagte Partei nicht berechtigt ist, von den der klagenden Partei zustehenden Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben einen Standortbeitrag iSd §66a NÖ Krankenanstaltengesetz –... mehr lesen...
Index: L9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art137 / Klage zw GebietskB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätF-VG 1948 §2, §4Nö KAG 1974 §66aKAKuG §34 Abs2FAG 2008 §9 Abs9
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Nö KAG betreffend die Verpflichtung der Standortgemeinden von Landeskrankenanstalten zur Leistung eines Standortbeitrags wegen unsachlicher Benachteiligung der Stad... mehr lesen...