Der angefochtene Bescheid enthielt folgenden Spruch: ?1.) Die Einwendungen von Frau Gerlinde V vom 28.12.2002 gegen die Zahlungsaufforderung des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien vom 13.12.2002, A.Z.: 01-00-68766, werden nach § 52 und § 54 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 ? Wr. KAG in Verbindung mit § 66 Abs 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG abgewiesen. Die angefochtene Zahlungsaufforderung wird bestätigt. 2.) Die Einwendungen von Frau Gerlinde V, datiert mit 17... mehr lesen...
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass gemäß § 54 Abs 1 Wiener KrankenanstaltenG i.d.F. LBGl. 22/2000 unbeglichene Kostenbeiträge durch eine auf diese Bestimmung gegründete Zahlungsaufforderung vorgeschrieben werden können, doch gelten Kostenbeiträge i.S.d. § 447f Abs 6 ASVG i.d.F. BGBl. I Nr. 138/1998 nicht als Kostenbeiträge i.S.d. Wiener KrankenanstaltenG. mehr lesen...