RS UVS Wien 2006/06/21 MIX/42/4752/2006

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Veröffentlicht am 21.06.2006
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Rechtssatz

Es trifft zwar zu, dass gemäß § 54 Abs 1 Wiener KrankenanstaltenG i.d.F. LBGl. 22/2000 unbeglichene Kostenbeiträge durch eine auf diese Bestimmung gegründete Zahlungsaufforderung vorgeschrieben werden können, doch gelten Kostenbeiträge i.S.d. § 447f Abs 6 ASVG i.d.F. BGBl. I Nr. 138/1998 nicht als Kostenbeiträge i.S.d. Wiener KrankenanstaltenG.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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