Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem vorliegenden Antrag begehren Mitglieder des Wiener Landtages mit näherer
Begründung: , "der Verfassungsgerichtshof möge - §45 Abs3 Wiener Krankenanstaltengesetz LGBl 1987/23 idgF zur Gänze aufheben; in eventu - in §45 Abs3 Wiener Krankenanstaltengesetz die Wortfolge 'Die Abteilungs- oder Institutsvorstände sind berechtigt, von Patienten der Sonderklasse ein mit ihnen zu vereinbarendes Honorar zu verlangen. Dasselbe gilt hinsichtl... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art21 Abs1B-VG Art140 Abs1 / AllgKAKuG §16, §27 Abs4, §44, §45, §46Wr KAG 1987 §45 Abs3Wr Stadtverfassung §131a
Leitsatz: Zulässigkeit des Drittelantrags von Mitgliedern des Wiener Landtagesauf Aufhebung einer Bestimmung des Wiener Krankenanstaltengesetzes1987; prozessuale Unwirksamkeit der Zurückziehung der Zustimmungeinzelner Abgeordneter z... mehr lesen...