Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §16 BIII2dAußStrG §16 BIII2gKlGG §14KlGG §15
Rechtssatz: In der Rechtsansicht, daß die Verlassenschaft des Kleingärtners nach § 14 Abs 2 KlGG dann antragsberechtigt sei, wenn einer von ihm vorgenommenen Übertragung seiner Rechte aus dem Unterpachtvertrag vor seinem Tode die Zustimmung des Generalpächters noch nicht erblickt werden. Auch die Rechtsansicht, daß nach dem Tode des Kleingärtners ungeachtet der vorher ... mehr lesen...