Norm: KlGG §12 Abs1KlGG §18
Rechtssatz: Die im Gesetz genannten, § 560 Abs 1 ZPO entsprechenden Kündigungstermine dienen dem Zweck, die Beendigung des Bestandverhältnisses nur zu den im Gesetz vorgesehenen Terminen zu ermöglichen, sodaß die Aufkündigung des Bestandverhältnissen zu anderen Terminen schlechthin ausgeschlossen ist, selbst wenn für den Aufgekündigten ein günstigerer Kündigungstermin gewählt wird. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: KlGG §12 Abs1
Rechtssatz: Der Ausschluß des Kleingärtners aus dem klagenden Verein ist kein wichtiger Kündigungsgrund. Entscheidungstexte 5 Ob 200/60 Entscheidungstext OGH 23.06.1960 5 Ob 200/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0063754 Dokumentnummer JJR_19600623_OGH0002_0... mehr lesen...