Norm: MaklerG §2 Abs2
Rechtssatz: § 2 Abs 2 MaklerG ist eine auf den Fall der Doppelbeauftragung eines Maklers zugeschnittene Bestimmung. Entscheidungstexte 5 Ob 6/04z Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 6/04z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118792 Dokumentnummer JJR_2... mehr lesen...
Norm: MaklerG §2 Abs2
Rechtssatz: § 2 Abs 2 MaklerG stellt eine gesetzliche Vermutung auf, dass ein Makler unter bestimmten Voraussetzungen Erklärungsbote des Geschäftsherrn ist, dass also ihm zugehende Erklärungen eines Dritten Rechtswirkung für seinen Geschäftsherrn entfalten. Das allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Makler auch befugt ist, Erklärungen, die zum Abschluss des Vertrages mit seinem Geschäftsherrn führen können, mit ... mehr lesen...