Norm: ZPO §502 HIII7HVG §6 IDHVG §29 IIeMaklerG §14 Abs2
Rechtssatz: Der Alleinvermittlungsauftrag ist, wenn er ohne zeitliche Begrenzung ausgesprochen oder eine zu lange Frist vereinbart wurde, nicht unwirksam, sondern es gilt die unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nach der Verkehrssitte und nach billigem Ermessen zu ermittelnde angemessene Zeitdauer. Entscheidungstexte 8 Ob 83/7... mehr lesen...