IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Manuela Flir über die Beschwerde des AA, AD 36/3a, AB AC, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 14.8.2014, Zahl xxx, betreffend einen Antrag nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) im zweiten Rechtsgang nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 14.3.2019, zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs 1 und 2 VwGVG wird der Beschwerde teilweise stattgegebe... mehr lesen...