Norm: ABGB §895AußStrG §1 B3cJN §1 DVb1ddJN §1 DVkWHG §7
Rechtssatz: Streitigkeiten zwischen mehreren Gläubigern über den internen Ausgleich bei einer Gesamtforderung gehören auch dann auf den streitigen Rechtsweg, wenn es sich um die Aufteilung der Zuwendung nach § 7 WHG zwischen der Witwe und gesetzlichen Vertreterin und ihren minderjährigen Kindern handelt. Pflegschaftsbehördliche Sicherungsvorkehrungen sind erst nach endgültiger Klärung des... mehr lesen...