Die beschwerdeführende GmbH ist eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, deren Umsätze gemäß § 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1972 dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Davon ausgenommen ist ua die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Strittig ist, inwieweit bei einem einheitlichen Entgelt für die Nutzungsüberlassung von Wohnungen und anderen Räumlichkeiten einschließlich der als Nebenleistung erbrachten Lieferung von Wärme die Bemessungsgrundlage in einen Teil, der dem ermäßigten St... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz58/03 Sicherung der Energieversorgung98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: HeizKG 1992 §2 Z10;UStG 1972 §10 Abs2 Z12 idF 1988/410;UStG 1972 §10 Abs2 Z5 idF 1988/410;WGG 1979 §14 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 14 Abs. 1 WGG ergibt sich, dass die Heizkosten aus den Kosten des Verbrauches und aus den sonstigen Kosten des Betriebes der Heizanlage bestehen. Das entspricht auch der Regelung des He... mehr lesen...