Norm: HeizKG §11 Abs3
Rechtssatz: Jedenfalls kann keine Hochrechnung für einen während des gesamten Abrechnungszeitraums demontiert gewesenen Heizkörper angestellt werden, wenn die anderen vorhandenen Heizkörper keinen Verbrauch aufgewiesen haben. Entscheidungstexte 5 Ob 6/17v Entscheidungstext OGH 26.09.2017 5 Ob 6/17v 5 Ob 83/18v En... mehr lesen...