Norm
HeizKG §11 Abs3Rechtssatz
Jedenfalls kann keine Hochrechnung für einen während des gesamten Abrechnungszeitraums demontiert gewesenen Heizkörper angestellt werden, wenn die anderen vorhandenen Heizkörper keinen Verbrauch aufgewiesen haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131738Im RIS seit
15.12.2017Zuletzt aktualisiert am
02.08.2018