Entscheidungen zu § 8 Abs. 3 HeimAufG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2007/2/22 3Ob246/06g

Begründung: Für die Bewohnerin, die im Wohnhaus für behinderte Menschen - Caritas der Diözese St. Pölten in Krems an der Donau lebt, wo sie ständig gepflegt und betreut wird, war wegen deren Imbezillität schon 1976 ein Sachwalter bestellt worden. Am 9. Mai 2006 erlitt sie einen Becken- und Schenkelhalsbruch, der ab diesem Tag im Landesklinikum Krems an der Donau operativ versorgt wurde. Da die Bewohnerin stereotaktische Dauerbewegungen machte und dies nach Erwachen aus dem künstlich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.02.2007

RS OGH 2007/2/22 3Ob246/06g

Norm: HeimAufG §8 Abs2HeimAufG §8 Abs3
Rechtssatz: Es ergibt sich aus dem Gesetz nicht, dass Bewohnervertreter nur die Personen wären, die via RIS im allgemein zugänglichen Edikt (Kundmachung von Bewohnervertretern) aufscheinen, somit der Ediktseinschaltung eine konstitutive Wirkung zukäme. Entscheidungstexte 3 Ob 246/06g Entscheidungstext OGH 22.02.2007 3 Ob 246/06g Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.2007

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