RS OGH 2007/2/22 3Ob246/06g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2007
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Norm

HeimAufG §8 Abs2
HeimAufG §8 Abs3

Rechtssatz

Es ergibt sich aus dem Gesetz nicht, dass Bewohnervertreter nur die Personen wären, die via RIS im allgemein zugänglichen Edikt (Kundmachung von Bewohnervertretern) aufscheinen, somit der Ediktseinschaltung eine konstitutive Wirkung zukäme.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121804

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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