Norm
HeimAufG §8 Abs2Rechtssatz
Es ergibt sich aus dem Gesetz nicht, dass Bewohnervertreter nur die Personen wären, die via RIS im allgemein zugänglichen Edikt (Kundmachung von Bewohnervertretern) aufscheinen, somit der Ediktseinschaltung eine konstitutive Wirkung zukäme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121804Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009