Norm: HeimAufG §8 Abs2HeimAufG §8 Abs3
Rechtssatz: Es ergibt sich aus dem Gesetz nicht, dass Bewohnervertreter nur die Personen wären, die via RIS im allgemein zugänglichen Edikt (Kundmachung von Bewohnervertretern) aufscheinen, somit der Ediktseinschaltung eine konstitutive Wirkung zukäme. Entscheidungstexte 3 Ob 246/06g Entscheidungstext OGH 22.02.2007 3 Ob 246/06g Ver... mehr lesen...