Entscheidungen zu § 8 HeimAufG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2007/2/1 9Ob148/06i

Begründung: Die im Donauklinikum Gugging tätige Bewohnervertreterin Mag. E***** beantragte am 15. 3. 2006 beim Erstgericht die Überprüfung von Beschränkungen der Freiheit des im Donauklinikum aufhältigen Alfred P*****, geboren 21. 5. 1927. Mit Beschluss vom 22. 3. 2006 erkannte das Erstgericht die Freiheitsbeschränkungen des Bewohners Alfred P*****, und zwar das Hindern am Verlassen des Bettes mittels Seitenteilen, das Hindern am Verlassen des Bettes mittels Fixierungsjacke sowie di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.02.2007

RS OGH 2007/2/1 9Ob148/06i, 7Ob20/15i

Norm: HeimAufG §8HeimAufG §16
Rechtssatz: Der Bewohnervertreter gemäß § 8 HeimAufG macht kein eigenes Recht geltend, sondern ist (weiterer) Vertreter des Bewohners. Dieses Vertretungsrecht erlischt mit dem Tod des Vertretenen, sodass ein nach dem Todeszeitpunkt erhobener Revisionsrekurs des Bewohnervertreters unzulässig ist. Anmerkung Nunmehr gegenteilig: RS0130202 Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.2007

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten