Norm: HeimAufG §5 Abs2
Rechtssatz: Bei einer voraussichtlich länger als 24Stunden dauernden oder wiederholt erforderlichen (sonstigen) Freiheitsbeschränkung muss deren Anordnung nicht für jede dieser Einzelmaßnahmen gesondert erfolgen, sondern genügt die einmalige Anordnung durch den Arzt. Das selbe gilt auch für eine Freiheitsbeschränkung durch die anlassbezogene Verabreichung von Medikamenten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §3HeimaufG §5 Abs2
Rechtssatz: 1.)Soweit der Bewohner mobil, also gehfähig ist, liegt in der Verwendung der Gehhilfe "RCN Walker"" eine unzulässige freiheitsbeschränkende Maßnahme im Sinn des §3 Abs1HeimAufG, wenn der Bewohner nicht selbständig in der Lage ist, den Verschluss des Bügels an der Gehhilfe zu öffnen und diese selbständig zu verlassen. 2.) Ist die wiederholte Verwendung des Gehwagens aus medizinischen Gründen - erkr... mehr lesen...