Norm: HeimAufG §5
Rechtssatz: Das bloße Erinnern an die orale Einnahme eines von einem Arzt verschriebenen Medikaments ist als Laientätigkeit zu beurteilen. Diese ist daher keine eigenständige, der Einrichtung zuzurechnende Maßnahme iSd § 5 HeimAufG. Entscheidungstexte 7 Ob 80/19v Entscheidungstext OGH 12.06.2019 7 Ob 80/19v Veröff: SZ 2019/50 ... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §3HeimAufG §4HeimAufG §5
Rechtssatz: Es bestehen derzeit keine rechtlich verbindlichen Normen, die die Verwendung von psychiatrischen Intensivbetten generell verbieten. Der Gesetzgeber erwähnt in ErlRV 353 BlgNr 22?GP 10 sogar ausdrücklich psychiatrische Intensivbetten als freiheitsbeschränkende Maßnahme, was bedeutet, dass ? zumindest zu diesem Zeitpunkt ? vom Vorliegen der in §§ 4 und 5 Abs 3 HeimAufG geforderten Voraussetzung... mehr lesen...